§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Kora KI Solutions (Inhaber: Konstantinos Benias), Hauptstraße 90, 67269 Grünstadt (nachfolgend "Anbieter") und dem Kunden über die Nutzung der KI-Telefonassistentin "Lena" (Voice as a Service der Marke Kora KI).
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrags ist die Bereitstellung eines KI-gestützten Telefonassistenten als Software-as-a-Service (SaaS). Der Dienst umfasst:
- Automatische Anrufannahme und -bearbeitung durch KI
- Wissensdatenbank zur individuellen Konfiguration
- Dashboard zur Verwaltung von Anrufen, Terminen und Analysen
- Terminvereinbarung mit Kalender-Integration
- Anrufweiterleitung und Rückruf-Management
- Analyse-Dashboard mit Anrufstatistiken
§ 3 Vertragsschluss und Testphase
Der Vertrag kommt durch Registrierung auf der Plattform und Bestätigung durch den Anbieter zustande.
Kostenlose Testphase: Jeder Neukunde erhält eine 7-tägige kostenlose Testphase mit vollem Funktionsumfang. Wird der Dienst nicht innerhalb der Testphase gekündigt, geht der Vertrag automatisch in den gewählten Tarif über.
§ 4 Preise und Zahlung
| Branche | Monatliche Gebühr | Einmalige Einrichtung |
|---|---|---|
| Rechtsanwalts- & Steuerberaterkanzleien | 349 €/Monat | 1.099 € |
Alle Preise sind Bruttopreise; gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Anrufe sind unbegrenzt enthalten.
Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus per Rechnung oder SEPA-Lastschrift.
§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist monatlich kündbar zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums. Die Kündigung kann schriftlich oder über das Dashboard erfolgen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 6 Verfügbarkeit und SLA
Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit des Dienstes von 99,5 % im Monatsmittel an. Hiervon ausgenommen sind geplante Wartungsarbeiten (mit mindestens 48 Stunden Vorankündigung) sowie höhere Gewalt.
Eine Garantie für ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht übernommen. Bei Ausfällen wird der Anbieter unverzüglich an der Wiederherstellung arbeiten.
§ 7 Haftungsbeschränkung
KI-Hinweis: Der KI-Telefonassistent arbeitet auf Basis künstlicher Intelligenz. Trotz sorgfältiger Entwicklung kann keine Garantie für die 100%ige Korrektheit aller Antworten und Aktionen übernommen werden. Der Kunde ist verpflichtet, geschäftskritische Informationen im Dashboard zu überprüfen.
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
§ 8 Pflichten des Kunden
- Bereitstellung korrekter und vollständiger Informationen für die Wissensdatenbank
- Regelmäßige Überprüfung der vom Assistenten erfassten Daten im Dashboard
- Geheimhaltung der Zugangsdaten und unverzügliche Meldung bei Missbrauchsverdacht
- Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bei der Nutzung des Dienstes
§ 9 Datenschutz, Berufsrecht und KI-Verordnung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung. Bei Vertragsschluss wird zwingend ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO sowie eine Schweigepflicht-Vereinbarung gemäß § 43e BRAO geschlossen — andernfalls darf der Voice-Agent nicht in Betrieb genommen werden.
Berufsrechtliche Grundlagen: Anbieter erfüllt die Anforderungen aus § 43e BRAO, § 203 Abs. 3 StGB und § 2 Abs. 4 BORA und verpflichtet alle Mitarbeiter und Subdienstleister textformig auf die anwaltliche Verschwiegenheit (mit Strafhinweis).
EU-KI-Verordnung: Der Voice-Agent „Lena" ist nach Einschätzung des Anbieters kein Hochrisiko-System nach Anhang III KI-VO. Anrufer werden gemäß Art. 50 KI-VO bei Gesprächsbeginn ausdrücklich über die Interaktion mit einer KI informiert; eine aktive Einwilligung in die Aufzeichnung wird vor Beginn der Aufzeichnung eingeholt.
§ 10 Datenlöschung nach Vertragsende
Nach Beendigung des Vertrags werden alle mandantenbezogenen Daten (Anrufdaten, Transkripte, Wissensdatenbank, Konfiguration) durch eine täglich laufende, automatische Löschroutine in der Datenbank spätestens 30 Tage nach Vertragsende unwiderruflich entfernt. Aufbewahrungspflichten gemäß § 257 HGB und § 147 AO bleiben ausschließlich für Vertrags-, Rechnungs- und Buchhaltungsdaten unberührt — Mandantenkommunikation und Anrufdaten sind hiervon nicht erfasst.
Auf schriftliche Anforderung des Kunden erfolgt die Löschung jederzeit früher. Der Kunde hat zudem die Möglichkeit, seine Daten vor Vertragsende über das Dashboard vollständig zu exportieren.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Grünstadt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: April 2026